go

Die nachfolgenden Verzeichnisse sollen Ihnen einen Überblick über die in unserer Bibliothek vorhandenen Sachbücher geben. Wiederum wurden die Werke in alphabetischer Reihenfolge der Autoren geordnet und das Erscheinungsjahr aufgeführt. Das wird Ihnen das Auffinden und Einstufen des betreffenden Werkes nach seiner jeweiligen Aktualität wesentlich erleichtern.

Es schlummern viele wertvolle Wissensquellen auf den Regalen der Bibliothekarin, wie etwa die Jahrbücher der Schweizerischen Kakteengesellschaft "Sukkulentenfreunde". Hierzu liegt in unserer Bibliothek ein von Urs Eggli verfasstes Register vor. Bitte benutzen Sie doch die Bibliothek recht rege.

Nun noch ein paar besondere Anliegen der Bibliothekarin:
  • Tragen Sie Sorge zu den Ihnen anvertrauten Werken. Bei Beschädigung oder Verlust ist ein Ersatz oft kaum mehr möglich.
  • Halten Sie bitte die gewährte Leihfrist von 2 Monaten ein (Verlängerung um einen Monat mäglich). Ein anderer Kakteenfreund wartet vielleicht schon lange gerade auf dieses Buch.
  • Auf Versammlungsdaten bestellte Bücher sollten dann auch bezogen werden. Sollte dies aber aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, benachrichtigen Sie die Bibliothekarin, damit sie nicht unnötig die halbe Bibliothek herumschleppt.

Unsere Bibliothek:
Bücher
|| Zeitschriften


1. Allgemeines
Die Bibliothek der "Kakteenfreunde Bern" ist ausschliesslich für deren Mitglieder bestimmt.
2. Ausleihe
  • Die Ausleihe erfolgt auf Bestellung nach Verzeichnis. Es ist ein Leihschein auszufüllen. Der Benutzer haftet für das ihm anvertraute Werk und wird bei dessen Verlust oder Beschädigung ersatzpflichtig.
  • Postversand ist möglich. Porto eingeschrieben zu Lasten des Benutzers.
  • Die Leihdauer beträgt 2 Monate. Verlängerung um einen Monat (im Sommer Juni - September) telefonisch oder schriftlich ist möglich. Eine Weiterleihe ist nicht gestattet.
    Wer ein Buch mehr als 2 Monate benutzt, bezahlt eine Gebühr von Fr. 5.-- pro Monat + Mahnspesen (ausgenommen bei Verlängerung). Mit diesem Geld werden Neuanschaffungen mitfinanziert.
3. Mit der Benutzung anerkennt der Bibliotheksbenutzer dieses Reglement.

Bern, 4. November 2009